Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsausschluss

 

Der Mieter stimmt zu, das oder die gemieteten Fahrräder ausschließlich auf eigene Gefahr benutzt und verzichtet gegenüber dem Vermieter (Georgi Schloss KG, Georgigasse 68, 8461 Ehrenausen, FN: 381364f), auf sämtliche Haftungsansprüche aufgrund Personen- und/oder Sachschäden, Verlusten, Forderungen, Kosten oder Aufwendungen, etc., welche der/die Mieter im Zusammenhang mit einem von der Georgi Schloss KG gemieteten E Bike erleidet oder übernehmen muss.

 

 

AGB/Nutzungsvereinbarung

 

Der jeweilige Nutzungsvertrag wird zwischen der Georgi Schloss KG, Firmensitz in 8461 Ehrenhausen, einerseits und dem jeweiligen im Mietvertrag genannten Nutzer abgeschlossen.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Dem gegenständlichen Mietvertrag liegen nachstehende AGB zugrunde:

 

 

1) Übergabe der Mietgegenstandes

Der Vermieter, sohin Nutzungsgeber, ist bemüht, die zur Vermietung gelangenden Fahrzeuge im betriebsbereiten, verkehrstüchtigen Zustand zum Betrieb auf eigene Gefahr zu übergeben. Die vermieteten Fahrräder werden regelmäßig gewartet und hierbei auch in einen betriebsbereiten und verkehrssicheren Zustand gebracht.

Da jedoch eine gänzliche und lückenlose Überprüfung der einzelnen Räder durch den Vermieter nach jeder einzelnen Nutzung nicht zur Gänze möglich ist, verpflichtet sich der Mieter, das von ihm übernommene Fahrrad vor jedem Fahrtantritt speziell daraufhin zu überprüfen, ob dies den Bestimmungen der StVO entspricht und ansonsten den von ihm angedachten Verwendungszweck geeignet erscheint. Insbesondere ist durch den Mieter das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, Reifendruck, Funktionstauglichkeit der Bremssysteme zu überprüfen. Da die Fahrräder über keine Lichtanlage verfügen, muss der Mieter selbst für eine ordnungsgemäße Beleuchtung im Sinne der StVO sorgen.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand, sohin das Fahrrad, ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der StVO, zu verwenden. Die Verwendung des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt auf seine eigene Gefahr und schließt definitiv jegliche Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, sohin der Georgi Schloss KG, aus. Mit Übernahme des Mietgegenstandes geht auch die Gefahrtragung auf den Mieter über. Dieser haftet gegenüber der Georgi Schloss KG für Schäden am Mietgegenstand, die aus welchen Gründen auch immer entstehen, einschließlich etwaiger Mietausfallskosten.

 

Der Mieter haftet sohin für sämtliche von ihm vorsätzlich, grob fahrlässig oder auch nur fahrlässig verursachte Schäden am Mietgegenstand, sowie für vorsätzliche oder fahrlässig verursachte Diebstähle des Mietgegenstandes.

 

Für die Aufsicht während der Mietzeit ist der Verleihkunde zuständig. Sollte ein Rad während der Mietzeit gestohlen wer-den ist der momentane Wert des Rades spätestens 48 Stunden nach dem Diebstahl zu begleichen. Weiters muss eine Anzeige bei der Polizeistelle gemacht werden.

 

Der Mieter haftet sohin für Schäden aus einem unsachgemäßen Gebrauch und/oder aus einer bestimmungswidrigen Verwendung des Mietgegenstandes. Insbesondere ist der Mietzweck lediglich zum Befahren öffentlicher Straßen bzw. für offizielle Mountainbikestrecken angedacht. Weitere Verwendungszwecke, wie extreme Geländefahrten, Downhillraces, auch auf hiefür zugelassenen Strecken, sind vom Verwendungszweck ausgenommen, ebenso die Teilnahme an Wettbewerben.

Der Mieter verpflichtet sich, beim Abstellen des Mietgegenstandes diesen gegen Diebstahl zu sichern und ist der Mietgegenstand generell bei Abstellen oder Parken abgesperrt zu werden. Diesbezüglich haftet der Mieter während der kompletten Ausleihzeit für das Mietobjekt.

Insbesondere ist Georgi Schloss KG berechtigt, bei unberechtigter oder missbräuchlicher Nutzung dem Kunden die weitere Nutzung des Mietgegenstandes zu untersagen und das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung bei Verlust allfälliger Rückzahlungsansprüche zu beenden. Eine Weitergabe des Leihgegenstandes an dritte Personen ohne Zustimmung von Georgi Schloss KG ist untersagt.

 

 

Abholung der Ebikes :  ab 09:00 Uhr       – – – – –         Rückgabe bis 18:00 Uhr

 

2) Ausweispflicht

 

Bei der Abholung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen.

 

 

3) Mietpreis

 

Der Mieter ist dazu verpflichtet, das jeweils gültige Mietentgelt in der ausgepreisten Höhe im Vorhinein zu bezahlen.

 

Bei Reservierungen im Vorhinein ist das jeweils gültige Mietentgelt bereits mit der Reservierung in voller Höhe zu bezahlen, da ansonsten eine Reservierung nicht erfolgen kann.

 

Bei Stornierungen gilt wie folgt:

  • Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
  • Stornierung bis 2 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietentgeltes, danach ist das volle Mietentgelt zu bezahlen.

 

4) Panne

 

Wir sind nicht verpflichtet Sie bei einer Rad Panne abzuholen. Rücktransportkosten müssen vom Kunden selber bezahlt werden. Dennoch können Sie uns  gerne unter 0650/5317771  kontaktieren, und wir versuchen, Ihnen weiterzuhelfen.

 

 

5) Haftung des Mieters

 

Wie bereits zuvor ausgeführt bzw. wie nunmehr dargelegt, haftet die Georgi Schloss KG sowie die von ihr beschäftigten Mitarbeiter nur für grobes Verschulden, sohin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Übergabe des Nutzungsgegenstandes.

Der Mieter haftet sohin für die in Eigenverantwortung gelegene Übernahme des Nutzungsgegenstandes, für die Verwendung in Eigenverantwortung nach eigenen technischen und konditionellen, sohin persönlichen Voraussetzungen, sodass der Mieter erklärt, keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen Georgi Schloss KG aus einer unsachgemäßen, seinen Kenntnissen überschießenden Verwendungszwecken resultierenden Schäden geltend zu machen.

Generell ist der Verleih von E-Bikes an Personen unter 12 Jahren und unter einer Körpergröße von 150 cm verboten.

Soferne ein Mieter mehrere Fahrräder ausleiht, trägt dieser die Verantwortung dafür, dass die Nutzungsobjekte, sohin die Fahrräder, nur Lenkern übergeben werden, die die Nutzungsvoraussetzungen erfüllen und ihrerseits die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen.

 

 

6) Rückgabe des Mietgegenstandes

 

Abgesehen von Verschmutzungen und normalen, durch die Nutzung entstandenen Gebrauchsspuren, verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand in demselben Zustand rückzuführen, in welchem er diesen übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben, wobei die Rückgabe grundsätzlich an eine vom Vermieter authorisierte Person zu erfolgen hat.

Bei einer allfälligen Rückgabe ohne Anwesenheit des Vermieters trägt der Mieter die Gefahr, bis zur tatsächlichen und ordnungsgemäßen Inbesitznahme durch den Vermieter.

 

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